Schulanmeldung
Trennlinie

Schulanmeldung

Schulaufnahmeverfahren

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wenn Ihr Kind bis einschließlich 1.7. eines Jahres sechs Jahre alt ist, dann wird es zum 1. August schulpflichtig.

Die meisten Kinder freuen sich schon auf die Schule. Der Wechsel vom Kindergarten in die Schule ruft jedoch teilweise auch Verunsicherung hervor. Mit diesem kleinen Leitfaden möchten wir Sie über den gesetzlichen Hintergrund und die Schritte bis zur Einschulung informieren. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Schulleitung.

Das Hessische Schulgesetz bildet den rechtlichen Rahmen:

§ 58 Beginn der Vollzeitschulpflicht

(1) Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Diese sind in den Monaten März / April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Schulbesuch anzumelden, dabei sind die deutschen Sprachkenntnisse festzustellen. Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht beginnt mit der Einschulung. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden.

(2) Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die bis zum 30. Juni das vierte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in Förderschulen aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sich die frühzeitig einsetzende sonderpädagogische Förderung auf ihre Entwicklung günstig auswirkt.

(3) Schulpflichtige Kinder, die noch nicht den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben, können auf Antrag der Eltern oder nach deren Anhörung unter schulpsychologischer Beteiligung und Beteiligung des Schulärztlichen Dienstes von der Schulleiterin oder dem Schulleiter für ein Jahr von der Teilnahme am Unterricht der Grundschule oder der Förderschule zurückgestellt werden. Die Zeit der Zurückstellung wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.

(4) Mit Zustimmung der Eltern können diese Kinder Vorklassen (§ 18) besuchen, wenn dies zur Förderung ihrer Entwicklung angebracht und nach Lage der Verhältnisse möglich ist. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

(5) Schulpflichtige Kinder, die nicht über die für den Schulbesuch erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen, können von der Schulleiterin oder dem Schulleiter nach Anhörung der Eltern für ein Jahr von der Teilnahme am Unterricht zurückgestellt werden. Die Zurückstellung kann unter der Auflage erfolgen, dass der Erwerb hinreichender Deutschkenntnisse bis zur Aufnahme des Unterrichts in der Jahrgangsstufe 1 nachgewiesen wird. Hierfür kann der Besuch eines schulischen Sprachkurses angeordnet werden. Eine Vorklasse kann besucht werden, wenn ihr Besuch nach Lage der Verhältnisse möglich und eine angemessene Förderung zu erwarten ist. Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.

Das Schulaufnahmeverfahren erfolgt in mehreren Schritten:

1. Elternabend (Januar bis März im Jahr vor der Einschulung)

Sie erhalten eine Einladung von der Schule.

Auf diesem Elternabend erhalten Sie erste Informationen zu den Voraussetzungen, die ein Kind haben sollte, um in das erste Schuljahr aufgenommen zu werden. Außerdem werden Ihnen die Angebote der Schule vorgestellt.

2. Schulanmeldewoche (März/April im Jahr vor dem Schuleintritt)

Sie erhalten eine Einladung von der Schule.

In der Anmeldewoche melden Sie Ihr Kind persönlich in der Schule an. Ihr Kind muss dazu nicht persönlich anwesend sein. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie auch die Möglichkeit, die Schule über Besonderheiten in der Entwicklung Ihres Kindes zu informieren. Dazu gehört auch, wenn Ihr Kind einen Integrationsplatz im Kindergarten hat. In den darauffolgenden Wochen findet in den Kindergärten die Überprüfung des Sprachstandes sowie einfacher mathematischer und motorischer Fähig- und Fertigkeiten durch Lehrkräfte der Bonifatiusschule statt.

3. Lernanfängeruntersuchung

Sie erhalten eine Einladung vom Gesundheitsamt.

4. Schnuppertagswoche (April des Einschulungsjahres)

Sie erhalten eine Einladung von der Schule.

Der Schnupperunterricht findet in Zusammenhang mit dem Einschulungsverfahren vormittags in der Bonifatiusschule statt. Im Rahmen von vier Schulstunden bearbeiten die zukünftigen Schülerinnen und Schüler in einer Klassensituation sprachliche und mathematische Inhalte. In einer Sportstunde wird der Fokus auf die motorische Entwicklung gelegt. Nach der Auswertung der Ergebnisse wird die endgültige Entscheidung über die Einschulung getroffen. Sollte festgestellt werden, dass Ihr Kind noch nicht schulfähig ist, kann es für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Dieses Jahr kann Ihr Kind in der Vorklasse der Bonifatiusschule verbringen. Das Jahr der Zurückstellung wird nicht auf die Schulbesuchszeit angerechnet. Kann-Kinder, also Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, dürfen nicht in die Vorklasse aufgenommen werden.

5. Elternabend vor der Einschulung

Sie erhalten eine Einladung von der Schule.

 An diesem Abend stellen sich Ihnen die Klassenlehrerinnen bzw. –lehrer vor. Außerdem erhalten Sie wichtige Informationen zum ersten Schultag und den ersten Schulwochen.

7. Einschulung (August)

Sie erhalten eine Einladung der Schule, in der Ihnen der genaue Einschulungstermin, die anzuschaffenden Materialien und ein Schulwegplan mitgeteilt werden.

 

Empfehlungen für Kinder vor dem Schulbeginn:

Sozial-emotionaler Bereich

  • Rücksichtnahme üben
  • Geduld üben und abwarten können
  • Gesprächsregeln einüben und zuhören können
  • Regeln aufstellen und für deren konsequente Einhaltung sorgen
  • Respekt vor Erwachsenen vermitteln
  • lernen, Konflikte verbal zu bewältigen
  • Fernsehen und Computer auf ein Minimum reduzieren
  • selbstständig die Aufgaben erledigen lassen, auch wenn es länger dauert
  • An- und Ausziehen üben

Psychomotorischer Bereich

  • möglichst vielfältige Bewegungsanreize schaffen: Bälle werfen, fangen, prellen; Seil springen, Fahrrad fahren, schwimmen, klettern, balancieren, schaukeln, rückwärts gehen, etc.
  • motorische Koordinationsübungen durchführen. z. B. Über-Kreuz-Bewegungen
  • frei malen mit verschiedenen Stiften und Farben (konzentriert und still arbeiten)
  • kneten
  • Perlen auffädeln, Steckspiele
  • ausschneiden und basteln
  • Sinne schulen durch Fühlen, Hören, Riechen, Schmecken

Kognitiver Bereich

  • in vollständigen Sätzen sprechen üben und baldmöglichst die so genannte „Babysprache“ vermeiden
  • Geschichten vorlesen und nacherzählen lassen und dabei die chronologische Reihenfolge beachten
  • Gesellschaftsspiele spielen (und dabei auch „Verlieren“ lernen)
  • das Gedächtnis und die Geschicklichkeit trainieren durch Spiele wiePuzzle oder Memory
  • Material zum Bauen und Konstruieren anbieten (Duplo, Lego, Bauklötze, etc.)
  • gemeinsame Ausflüge unternehmen und so Neugier wecken und neue Anreize bieten