FAQ
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FAQ

Wann hat das Sekretariat geöffnet?
Das Sekretariat ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 0661/102-4343 an die Schule.

Wie vereinbare ich einen Termin?
Per E-Mail unter Kontakte

Wie entschuldige ich mein Kind bei Krankheit?
Wir wünschen uns natürlich immer gesunde Kinder. Sollte Ihr Kind einmal erkranken, ist es über ein anderes Kind oder telefonisch, unter der neuen Rufnummer 0661/102-4343, vor Unterrichtsbeginn zu entschuldigen. Es ist auch ein Anrufbeantworter geschaltet. Bitte sprechen Sie Ihre Entschuldigung deutlich darauf! Wenn das Kind wieder am Unterricht teilnehmen kann, muss es in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung vorlegen, aus der die Dauer und der Grund des Fehlens hervorgehen. Sollte Ihr Kind einmal länger als drei Tage krank sein, so muss spätestens ab dem dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.

Was passiert, wenn mein Kind während des Schulvormittags erkrankt?
Es kommt immer wieder vor, dass bei Kindern plötzlich körperliche Beschwerden auftreten, die ein Verbleiben in der Schule unmöglich machen. Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind grundsätzlich weiß, an wen es sich (telefonisch) wenden kann (Eltern, Nachbarn, Verwandtschaft). Dies ist besonders für die Schülerinnen und Schüler wichtig, deren Eltern berufstätig sind. Ist im Notfall niemand zu erreichen, muss Ihr Kind mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gefahren werden.

Wie ist mein Kind im Fall eines Unfalls auf dem Weg zur oder von der Schule versichert?
Ihr Kind ist bei einem Unfall in der Schule versichert. Deswegen sind Sie verpflichtet, über einen Arztbesuch infolge einer Verletzung in der Schule sofort das Sekretariat zu informieren, damit der Unfall ordnungsgemäß gemeldet werden kann.

Kann mein Kind außerhalb der Ferien beurlaubt werden?
In der Vergangenheit kam es vor, dass Kinder einige Tage vor Ferienbeginn beurlaubt werden sollten. Gemäß Hessischem Schulgesetz und dem Erlass zur Allgemeinen Ferienordnung sind Beurlaubungen vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen möglich. Nicht anerkannt als Grund ist der Wunsch, eine Urlaubsreise durchzuführen oder den Verkehrsstaus zu entgehen. Zuständig für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern bis zu zwei Tagen ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Bei Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist die Schulleitung zuständig. Ein Antrag auf Beurlaubung muss spätestens vier Wochen vorher gestellt werden.

Wann finden die Schülergottesdienste statt?
Die Schülergottesdienste finden donnerstags wie folgt statt:
Katholischer Gottesdienst, St. Lukas 7.45 Uhr
Evangelischer Gottesdienst, Versöhnungskirche 8.00 Uhr

Kann ich mein Kind zur Schule begleiten?
Alle Eltern, die ihre Kinder morgens zur Schule bringen und mittags wieder abholen, entlassen ihre Kinder bitte vor dem Schulgebäude bzw. nehmen sie dort wieder in Empfang. Bitte vereinbaren Sie einen Treffpunkt mit Ihrem Kind. Außerdem weise ich Sie darauf hin, dass Ihr Kind den Weg zur Schule zu Fuß zurücklegen soll. Sollten Sie Ihr Kind einmal gefahren werden müssen, nutzen Sie ausschließlich den öffentlichen Parkplatz oder lassen es in einer der angrenzenden Straßen aus dem Auto. Das Schulgelände beginnt vor dem Lehrerparkplatz und darf nur von Beschäftigten der Schule befahren werden. Zudem finden Sie in der Ferdinand-Braun-Straße Parkplätze. Das Halten in der Fritzlarer Straße und in der Zufahrt von der Ferdinand-Braun-Straße ist verboten. Beide Straßen sind Feuerwehrzufahrten. Außerdem gefährden Sie beim Wenden die Kinder. Die Polizei und das Ordnungsamt führen Kontrollen durch. Außerdem wird die Schule Anzeige gegen Fahrzeugführer erstatten, die gegen das Halteverbot auf dem Schulgelände verstoßen.

Was gebe ich meinem Kind zum Essen mit?
Nach der 2. Stunde frühstücken alle Kinder gemeinsam im Klassenzimmer. Bitte geben Sie Ihrem Kind dafür ein abwechslungsreiches und gesundes Frühstück und Getränk mit in die Schule. Cola und süße Limonaden sind als Getränke ungeeignet und verboten!

Was muss für den Sportunterricht beachtet werden?
Um einen effektiven und reibungslosen Sportunterricht zu gewährleisten, der den Kindern auch Freude bereitet, werden Sie gebeten, folgende Dinge zu beachten:
- Ihr Kind benötigt der Temperatur angemessene Sportkleidung (für die Turnhalle und den Sportplatz).
- Die Sportbekleidung darf nicht als Straßenkleidung genutzt werden.
- Aus hygienischen Gründen ist die regelmäßige Reinigung der Sportkleidung notwendig.
- Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, benötigen eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten bzw. ein Attest des Arztes. Nicht vorgelegte Entschuldigungen müssen nachgereicht werden.
- Ein vorzeitiges Entlassen aus dem Sportunterricht ist nur in Ausnahmefällen möglich.
- Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind die Sportsachen regelmäßig mit zum Sportunterricht bringt. Fehlen die Sportsachen, wird Ihr Kind eine schriftliche Aufgabe erhalten.
- Das Tragen von Ohrringen, Uhren, Ketten, Ringen und Haarschmuck etc. ist im Sport- und Schwimmunterricht wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt. Bei Verlust der oben genannten Dinge haftet die Schule nicht.

Darf mein Kind ein Handy mit in die Schule bringen?
Die Schülerinnen und Schüler sollen keine Handys, Smartwatches, MP3-Player oder sonstige elektronische Geräte und Spielzeuge mit zur Schule bringen.

Wo finde ich liegen gebliebene Kleidungsstücke?
Immer wieder finden sich an den Garderoben des Schulgebäudes und in den Umkleideräumen der Sporthalle liegen gebliebene Kleidungsstücke (Jacken, Turnschuhe usw.). Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig die Ausrüstung Ihres Kindes und sehen Sie in Zweifelsfällen in den Fundkisten im Gebäude C nach. Alle Fundsachen, die nicht abgeholt wurden, kommen am Ende eines Schulhalbjahres in die Kleidersammlung.

Gibt es hitzefrei?
An Tagen, an denen durch hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht erheblich beeinträchtigt wird, kann lt. Erlass des Hessischen Kultusministeriums der Unterricht nach der 5. Stunde beendet werden. Hierzu werden zu Beginn eines Schuljahres Elternbriefe ausgehändigt, bei denen Sie entscheiden sollen, ob Ihr Kind, falls es in der 6. Stunde Unterricht hat, ohne vorherigen Anruf nach Hause gehen darf oder in der Schule betreut werden soll.